Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Alle angebotenen Leistungen von Flypark MUC unterliegen den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese beginnen bereits mit der Buchung, spätestens jedoch mit der Einfahrt auf dem Betriebsgelände von Flypark MUC und enden mit der Ausfahrt.
Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt stets durch schriftliche Vertragsbestätigung in Form einer E- Mail oder durch unsere Gegenzeichnung des schriftlichen Vertrages in Gegenwart des Kunden. Mündliche mitgeteilte Buchungswünsche werden nur als Reservierungsanfrage entgegen genommen.
Vertragspartner sind Flypark MUC und deren Kunden.
Leistungsumfang
Flypark MUC vermietet unbewachte Parkplätze und übernimmt den Transfer direkt zum und vom Terminal Flughafen München zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen.
Der Kunde bekommt, je nach Wunsch, einen nicht überdachten Parkplatz bzw. einen überdachten Hallenstellplatz. Bewachung und Verwahrung sind nicht Gegenstand des Vertrages.
Das Abstellen der Fahrzeuge erfolgt nach Anweisung von Flypark MUC, unter Beachtung der STVO, auf den angegebenen Stellplätzen. Das Parken muss so erfolgen, das es jederzeit möglich ist, ungehindert in ein benachbartes Fahrzeug ein- bzw. auszusteigen. Flypark MUC ist jederzeit berechtigt, das Fahrzeug in dringenden Fällen, sowie bei Gefahr vom Betriebsgelände zu entfernen. Dies gilt auch dann, wenn ein Fahrzeug verkehrswidrig und behindernd geparkt wurde. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet sein Fahrzeug zu verschließen.
Flypark MUC nimmt Reservierungen ausschließlich unter der Website www.flypark-muc.de entgegen. Ihre Reservierung muss innerhalb der Ferienzeit (maßgebend ist hierfür das Bundesland Bayern) mindestens 1-2 Tage vor Abflugtermin vorliegen bzw. außerhalb der Ferienzeit mindestens 24 Stunden betragen.
Unter Umständen kann beim Transfer von und zum Flughafen München, durch zu befördernde Personen, eine Wartezeit bzw. Verzögerung von bis zu 10 min. entstehen. Der Kunde erklärt sich mit Abschluss des Vertrages damit einverstanden. Der Kunde verpflichtet sich pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Der Shuttleservice findet an allen Wochentagen, auch am Wochenende, sowie an Feiertagen statt.
Stark alkoholisierte oder randalierende Fahrgäste sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Benutzungsbestimmungen
Der Mieter hat sich an die allgemeinen Verkehrsbedingungen zu halten. Den Anordnungen des Personals von Flypark MUC ist Folge zu leisten. Die Nutzungsbedingungen sind nicht auf Dritte übertragbar. Das Einstellen von defekten Fahrzeugen, Lagerung von Treibstoffen und andere feuergefährliche Gegenstände ist strengstens untersagt. Eine Reparatur bzw. eine Wagenpflege ist nicht gestattet. Erfolgen bei diesen Zuwiderhandlungen Schäden, gehen diese vollständig zu Lasten des Mieters. Schäden, die durch einen undichten Tank herbeigeführt werden, müssen ebenfalls vom Verursacher beglichen werden.
Einstelldauer
Die Einstelldauer richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Zeiten. Sollte sich dennoch die Rückreise verzögern, so ist der Kunde verpflichtet uns dies unverzüglich mitzuteilen. Die Bekanntgabe des neuen voraussichtlichen Rückreisetermins ist ebenfalls erforderlich.
Entgelte und Zahlungsbedingungen
Zur Entgeltberechnung gelten die aktuellen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die unter www.flypark-muc.de eingesehen werden können.
Das Entgelt richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Bedingungen bzw. Tagen. Die Bezahlung erfolgt online beim Buchungsprozess. Sollte sich Ihre Rückreise dennoch verzögern, so erfolgt eine Nachberechnung des zu entrichtenden Entgeltes. Dieses ist dann spätesten bei Herausgabe Ihres Fahrzeuges, in Bar, zu begleichen. Die Herausgabe des Fahrzeuges erfolgt nur an den Vertragspartner von Flypark MUC.
Haftung
Flypark MUC übernimmt keine Haftung für Schäden die durch Witterungseinflüsse bei nicht überdachten Parkplätzen entstanden sind (z.B. Hagel). Der Vermieter haftet nur für Schäden die nachweislich durch seine Angestellten auf dem Parkplatz oder während der Beförderung des Kunden verursacht werden. Flypark MUC haftet nicht für Brandschäden, Diebstahl, Beschädigungen durch Dritte oder die durch höhere Gewalt entstanden sind.
Bei schuldhafter verspäteter Ankunft bei Flypark MUC durch den Kunden, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn dieser seinen Flug verpasst.
Der Kunde versichert Flypark MUC, mit Befahren des Geländes, das sein KFZ verkehrssicher und ordnungsgemäß zugelassen ist und keinerlei Gefahr von seinem Fahrzeug ausgeht.
Schäden am Fahrzeug des Kunden sind vor Verlassen des Geländes unverzüglich anzuzeigen. Danach kann kein Schadenersatzanspruch mehr geltend gemacht werden. Im gesamten Gelände darf nur Schritttempo gefahren werden. Flypark MUC haftet nicht für verpasste Flüge, die durch zu spät kommen des Kunden verursacht werden. Es entsteht dann eine Fahrtkostenpauschale von 10,00 €, die vom Kunden zu für den Transfer zu begleichen ist.
Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung von mindestens 24 Stunden, vor angegebener Ankunftszeit auf dem Betriebsgelände, ist grundsätzlich möglich. Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden, vor angegebener Ankunftszeit auf dem Gelände, wird eine Unkostenpauschale von 10,00 € fällig.
Datenschutz
Flypark MUC verpflichtet sich, dass Ihre persönlichen Daten nur zum Zwecke der von Ihnen gewünschten Serviceleistungen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben wird.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag sind nur schriftlich möglich. Einseitige Ergänzungen oder Änderungen in mündlicher Form sind unwirksam. Erfüllungsort und Zahlungsstand ist Mintraching. Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so tritt eine gültige gesetzeskonforme Bestimmung ein, die den am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben jedoch davon unberührt.
Gerichtsstand ist Freising